VGB-Auftragnehmer-Datenbank im Internet

Diese Internetdarstellung enthält die Auftragnehmer*), die ihre Eignung gemäß Regel KTA 1401 "Allgemeine Anforderungen an die Qualitätssicherung" den deutschen Kernkraftwerksbetreibern nachgewiesen haben.

In der Regel KTA 1401 sind die Anforderungen an die produkt- und systembezogene Qualitätssicherung von Auftragnehmern festgelegt. Durch die deutschen Kernkraftwerksbetreiber werden diese entsprechend beurteilt und bestätigt. Damit erfüllen die Auftragnehmer die Voraussetzungen für die sachgerechte Abwicklung von kerntechnischen Aufträgen - einschließlich der Erfüllung der darin geforderten Qualität - und dürfen sicherheitstechnisch wichtige Lieferungen und Leistungen für deutsche Kernkraftwerke erbringen.

Die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke (EnBW Kernkraft GmbH, PreussenElektra GmbH, RWE Nuclear GmbH sowie Vattenfall Nuclear Energy GmbH) haben sich in der VGB-Arbeitsgemeinschaft "Auftragnehmerbeurteilung" zusammengeschlossen, um die von den Kernkraftwerken benötigten Auftragnehmer nach gemeinsamen Vorgaben und Kriterien zu beurteilen. Die Beurteilungsergebnisse werden betreiberübergreifend anerkannt. Die Beurteilung erfolgt produkt- und systembezogen beim Auftragnehmer unter Einbeziehung seiner technischen Einrichtungen, seines Personals, des Qualitätssicherungssystems, seiner Eigen- und Fremdüberwachung sowie des Erfahrungsrückflusses aus der Abwicklung kerntechnischer Aufträge.

Weitere Informationen zu "Kerntechnischer Ausschuss (KTA)" und zum Download der Regel KTA 1401 finden sich unter www.kta-gs.de

*) Diese haben der Veröffentlichung zugestimmt.
 
- Stand Juli 2016 -